Der GVP-Tarifvertrag 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026 und ersetzt die BAP- und iGZ-Tarife. Für einkaufende Unternehmen bestimmt er den Mindeststundenlohn, der in jeden Verrechnungssatz einfließt.
Wenn Sie Zeitarbeit einkaufen, taucht der GVP-Tarifvertrag 2026 nicht auf Ihrer Rechnung auf, aber er steckt in jedem Stundensatz, den Ihr Personaldienstleister Ihnen anbietet. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für tarifgebundene Zeitarbeitsunternehmen ein einheitliches Tarifwerk, das die früher getrennten BAP- und iGZ-Verträge ablöst. Das ändert die Lohnuntergrenze, führt einen neuen Erfahrungszuschlag ein und wirkt über gestaffelte Entgeltstufen bis 2027 fort. Für Sie als einkaufendes Unternehmen heißt das konkret: Der Verrechnungssatz Ihres Anbieters bewegt sich, und ein seriöser Dienstleister muss Ihnen erklären können, welcher Tarif- und Zuschlagsanteil dahintersteckt. Dieser Artikel zeigt, was der Tarif kostet, woran Sie eine korrekte Abrechnung erkennen und worauf Sie im Vertrag mit Ihrem Dienstleister achten sollten.
Was der GVP-Tarifvertrag 2026 für Ihren Einkauf bedeutet
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ist seit 2022 Rechtsnachfolger des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Zum 1. Januar 2026 wurde die Zusammenführung tariflich vollzogen. Seither gilt für tarifgebundene Anbieter ein Regelwerk aus drei Tarifverträgen: Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag.
Für Sie als Einkäufer ist die Botschaft einfach: Der Tarif legt die untere Grenze fest, unter die kein tarifgebundener Anbieter beim Stundenlohn des Zeitarbeitnehmers gehen darf. Auf diese Lohnkosten legt der Dienstleister seine eigenen Kosten, Sozialabgaben und seine Marge. Das Ergebnis ist der Verrechnungssatz, den Sie zahlen.
Wer die Tariflöhne kennt, kann einschätzen, ob ein Angebot realistisch kalkuliert ist. Ein Verrechnungssatz, der kaum über dem reinen Tariflohn liegt, ist ein Warnsignal: Entweder rechnet der Anbieter Zuschläge nicht sauber ein, oder die Kalkulation trägt die gesetzlichen Nebenkosten nicht.
Die Entgelttabellen 2026 und 2027 als Orientierung
Der Tarif sieht drei gestaffelte Entgeltstufen vor: seit 1. Januar 2026, ab 1. September 2026 und ab 1. April 2027. Jede Entgeltgruppe hat einen Grundstundensatz. Diese Werte sind die Lohnuntergrenze, nicht der Preis, den Sie zahlen. Ihr Verrechnungssatz liegt regelmäßig beim Zwei- bis Dreifachen des Tariflohns, je nach Qualifikation, Einsatzbranche und Marktlage.
Grundstundensätze im Überblick (Stand Juli 2026):
| Entgeltgruppe | ab 01.01.2026 | ab 01.09.2026 | ab 01.04.2027 |
|---|---|---|---|
| 1 | 14,96 € | 15,33 € | 15,87 € |
| 2a | 15,29 € | 15,67 € | 16,22 € |
| 2b | 15,69 € | 16,08 € | 16,64 € |
| 3 | 16,69 € | 17,11 € | 17,71 € |
| 4 | 17,65 € | 18,09 € | 18,72 € |
| 5 | 19,78 € | 20,27 € | 20,98 € |
| 6 | 21,97 € | 22,52 € | 23,31 € |
| 7 | 25,56 € | 26,20 € | 27,12 € |
| 8 | 27,36 € | 28,04 € | 29,02 € |
| 9 | 28,70 € | 29,42 € | 30,45 € |
Quelle: GVP-Basistarifwerk, Stand Januar 2026.
Die meisten Hilfs- und Anlerntätigkeiten fallen in die Entgeltgruppen 1 bis 3, Facharbeit in 4 bis 6, qualifizierte kaufmännische und technische Tätigkeiten in 7 bis 9. Wenn Ihr Anbieter Ihnen einen Verrechnungssatz nennt, können Sie anhand der Entgeltgruppe grob gegenrechnen, wie viel davon Lohn und wie viel Marge plus Nebenkosten ist.
Der Erfahrungszuschlag: Warum längere Einsätze teurer werden
Eine zentrale Neuerung betrifft Sie direkt, wenn Sie Zeitarbeitnehmer über längere Zeit einsetzen. Der Erfahrungszuschlag erhöht den Tariflohn gestaffelt nach Einsatzdauer bei Ihnen:
- 1,5 Prozent auf den Stundensatz nach 9 Kalendermonaten ununterbrochener Überlassung an Sie als denselben Kunden.
- 3,0 Prozent auf den Stundensatz nach 12 Kalendermonaten ununterbrochener Überlassung.
Für Sie bedeutet das: Ein Zeitarbeitnehmer, der ein Jahr durchgehend in Ihrem Betrieb arbeitet, wird auf der Lohnseite teurer, und ein korrekt kalkulierender Anbieter gibt diese Erhöhung an Sie weiter. Eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Frist zurück. Wenn Ihr Verrechnungssatz bei einem Langzeiteinsatz unverändert bleibt, lohnt die Nachfrage, ob der Zuschlag korrekt abgebildet ist.
Dieser Effekt verstärkt die ohnehin geltende Equal-Pay-Logik: Nach neun Monaten Überlassung greift grundsätzlich der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie bei Stammkräften, sofern kein Branchenzuschlagstarifvertrag etwas anderes regelt.
Branchenzuschläge: Warum Ihr Einsatzbereich den Preis bestimmt
Zusätzlich zum Grundtarif gelten in vielen Einsatzbranchen Branchenzuschlagstarifverträge. Sie schließen die Lücke zwischen dem Zeitarbeitstarif und dem Lohnniveau Ihrer eigenen Branche und sind nach Einsatzdauer gestaffelt. Warum Ihr Verrechnungssatz mit der Einsatzdauer steigt und wie Sie die Deckelung nutzen, behandelt der Ratgeber Branchenzuschläge Zeitarbeit.
Nach den Auswertungen des WSI-Tarifarchivs bewegen sich die Zuschläge je nach Branche in sehr unterschiedlichen Größenordnungen:
- Metall- und Elektroindustrie: 15 bis 65 Prozent, gestaffelt ab der 1. Woche und dann ab dem 4., 6., 8., 10. und 16. Einsatzmonat.
- Chemische Industrie: 4 bis 67 Prozent.
- Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 bis 38 Prozent.
- Textil- und Bekleidungsindustrie: 5 bis 27 Prozent.
Das erklärt, warum derselbe Zeitarbeitnehmer in einem Metallbetrieb deutlich mehr kostet als in einer Branche ohne Zuschlagstarif. Wenn Sie Angebote mehrerer Anbieter vergleichen, prüfen Sie, ob alle denselben Branchenzuschlag zugrunde legen. Sonst vergleichen Sie Sätze, die nicht auf derselben Basis stehen.
Woran Sie einen korrekt abrechnenden Anbieter erkennen
Der Tarif ist auch ein Prüfraster für die Seriosität Ihres Dienstleisters. Ein Anbieter, der sauber nach GVP arbeitet, kann Ihnen die folgenden Punkte transparent darlegen:
| Prüfpunkt | Was ein seriöser Anbieter belegen kann |
|---|---|
| Tarifbindung | Nennt konkret, ob und über welchen Verband er tarifgebunden ist |
| Entgeltgruppe | Ordnet die überlassene Tätigkeit einer nachvollziehbaren Entgeltgruppe zu |
| Verrechnungssatz | Kann den Aufbau des Satzes grob erklären (Lohn, Nebenkosten, Marge) |
| Branchenzuschlag | Weist den für Ihre Branche geltenden Zuschlag separat aus |
| Erfahrungszuschlag | Bildet die 9- und 12-Monats-Staffelung bei Langzeiteinsätzen ab |
| AÜG-Erlaubnis | Legt eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vor |
Ein Anbieter, der bei diesen Fragen ausweicht oder pauschal einen Satz nennt, ohne dessen Zusammensetzung erklären zu können, ist ein Risiko, nicht wegen des Preises, sondern wegen möglicher Nachforderungen und Haftungsfragen bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung wegen möglicher Nachforderungen und Haftungsfragen bei verdeckter oder illegaler Arbeitnehmerüberlassung.So erkennt man seriöse Personaldienstleister
Was Sie im Vertrag mit Ihrem Dienstleister prüfen sollten
Der Tarifwechsel ist ein guter Anlass, bestehende Rahmenverträge mit Ihren Personaldienstleistern zu prüfen. Drei Punkte lohnen den Blick:
- Preisgleitklauseln. Regelt der Vertrag, wie sich Tariferhöhungen (September 2026, April 2027) auf Ihren Verrechnungssatz auswirken? Ohne klare Klausel entstehen Diskussionen bei jeder Stufe.
- Verweis auf das korrekte Tarifwerk. Ältere Verträge verweisen noch auf BAP- oder iGZ-Tarife. Diese Bezeichnungen sind seit dem 1. Januar 2026 überholt und sollten auf DGB/GVP aktualisiert werden.
- Transparenz bei Branchen- und Erfahrungszuschlägen. Ein guter Vertrag legt fest, dass Zuschläge nachvollziehbar ausgewiesen werden, statt in einem Pauschalsatz zu verschwinden.
- Beendigungs- und Ankündigungsfristen. Wie schnell Sie einen Einsatz beenden können, steht im Überlassungsvertrag, nicht im Arbeitsrecht. Worauf Sie dabei achten sollten, erklärt der Ratgeber Kündigungsfrist Zeitarbeit.
Wenn Sie mehrere Anbieter für denselben Bedarf vergleichen wollen, hilft eine strukturierte Gegenüberstellung mehr als ein reiner Preisvergleich. Zeitarbeit vs. Personalvermittlung im Vergleich
Wo Sie als Einkäufer ansetzen sollten
Der GVP-Tarifvertrag 2026 macht den Zeitarbeitseinkauf nicht komplizierter, aber transparenter, wenn Sie die Grundlagen kennen. Der wichtigste Schritt: Fordern Sie bei jedem Angebot die Entgeltgruppe und den geltenden Branchenzuschlag ein, und lassen Sie sich den Verrechnungssatz erklären. Ein Anbieter, der das offenlegt, arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit sauber. Einer, der es nicht kann oder will, kostet Sie später mehr, als Sie am Stundensatz sparen.
Häufige Fragen zum GVP-Tarifvertrag 2026 aus Einkaufssicht (FAQ)
Erhöht der GVP-Tarifvertrag 2026 die Kosten für Zeitarbeit?
Der Tarif hebt die Lohnuntergrenze und führt gestaffelte Erhöhungen bis 2027 ein. Ob und wie stark sich das auf Ihren Verrechnungssatz auswirkt, hängt vom Vertrag mit Ihrem Anbieter ab. Bei Langzeiteinsätzen kommt der Erfahrungszuschlag hinzu.
Muss mein Personaldienstleister nach GVP abrechnen?
Nur tarifgebundene Mitgliedsunternehmen des GVP sind an den Tarif gebunden. Nicht tarifgebundene Anbieter unterliegen dem gesetzlichen Mindestlohn und der Equal-Pay-Regel. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob und über welchen Verband er tarifgebunden ist.
Was ist der Erfahrungszuschlag und zahle ich ihn mit?
Der Erfahrungszuschlag beträgt 1,5 Prozent nach 9 und 3,0 Prozent nach 12 Monaten ununterbrochenem Einsatz bei demselben Kunden. Ein korrekt kalkulierender Anbieter gibt diese Lohnerhöhung im Verrechnungssatz an Sie weiter.
Warum kostet Zeitarbeit in meiner Branche mehr als in anderen?
Neben dem Grundtarif gelten Branchenzuschlagstarifverträge, die je nach Einsatzbranche unterschiedlich hoch sind. In der Metall- und Elektroindustrie reichen sie bis 65 Prozent, in anderen Branchen sind sie niedriger oder entfallen. Das erklärt Preisunterschiede bei gleicher Tätigkeit.
Woran erkenne ich, dass ein Anbieter korrekt abrechnet?
Ein seriöser Anbieter nennt seine Tarifbindung, ordnet die Tätigkeit einer Entgeltgruppe zu, weist Branchen- und Erfahrungszuschläge separat aus und legt eine gültige AÜG-Erlaubnis vor. Ausweichende Antworten bei diesen Punkten sind ein Warnsignal.
Sind BAP- und iGZ-Verträge noch gültig?
Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das einheitliche GVP-Tarifwerk. Verträge und Angebote, die noch auf BAP oder iGZ verweisen, arbeiten mit überholten Bezeichnungen und sollten aktualisiert werden.